Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Aybek Simple Delivery
I. Anwendungsbereich, Allgemeines
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kundinnen und Kunden sowie der Aybek Simple Delivery bei der Benutzung der von der Aybek Simple Delivery angebotenen Dienstleistungen. Aybek Simple Delivery besorgt die Beförderung von Stückgut.
2. Soweit durch die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beförderung nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Gegenteilige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, falls diese von Aybek Simple Delivery vor Vertragsbeginn explizit und schriftlich bestätigt werden.
4. Aybek Simple Delivery kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (Online) bekannt gegeben. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist unterwww.simpledelivery.ch einseh- und ausdruckbar.
II. Auftragserstellung und Annullierung
Die Aufträge werden telefonisch oder per Mail bestellt. Eine Annullation oder Änderung hat schnellstmöglich telefonisch zu erfolgen. Kann Aybek Simple Delivery, im Falle einer Annullation, den Kurierfahrer nicht rechtzeitig erreichen, so wird ein Teilbetrag des Auftrages verrechnet und als Leerfahrt in der Rechnung vermerkt.
II. Leistungen und Preise
1. Die Beförderungsleistungen von Aybek Simple Delivery schliessen das Abholen, den Transport und die Zustellung der Sendungen ein. Die Beförderung erfolgt in der Regel auf dem der bestellten Leistungsart angemessenen Transportweg zum Empfänger. Die Auslieferung erfolgt je nach Leistungsart grundsätzlich im Rahmen der in den jeweils gültigen Offerten genannten Laufzeiten. Diese Laufzeitangaben sind unverbindlich; die Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist damit nicht verbunden. Eine solche besteht vielmehr nur dann, wenn dies ausdrücklich, einzelvertraglich und schriftlich, vereinbart wurde. Zustellungen auf nicht landgebundene Inseln sind grundsätzlich von einer Laufzeitbindung ausgenommen. Bei erschwerten Transportbedingungen ist Aybek Simple Delivery berechtigt, abweichend vom Tarif, Frachtzuschläge zu vereinbaren.
2. Der Auftrag hat alle für eine ordentliche Ausführung notwendigen Angaben, wie Hinweise auf reglementierte Güter (z.B. Gefahrengut) sowie solche, die einer besonderen Behandlung bedürfen, zu enthalten. Nicht als Teil des Auftrages gilt der Text in Dokumenten, die dem Auftrag beiliegen, es sei denn, der Auftraggeber bezeichnet diese ausdrücklich als Bestandteil des Auftrages.
3. Die transportsichere Verpackung der Sendung obliegt dem jeweiligen Auftraggeber. Schäden, die aus einer nicht transportsicheren Verpackung resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Der Versender ist angehalten, unter Berücksichtigung von Art, Wert und Beschaffenheit der von ihm zum Transport beauftragten Sendung – auch unter Berücksichtigung möglicher Folgeschäden, den von Aybek Simple Delivery oder deren verbundenen Unternehmen angebotenen Service unter Einbeziehung von Haftungsrisiken und Versicherungsschutz so zu wählen, dass die mit dem Betrieb eines Express- und Logistikdienstleistungssystems verbleibenden Risiken, die einen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemässen Leistungserbringung verursachen können, abgedeckt sind. Besonders zeitkritische, wichtige und/oder wertvolle Sendungen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, sind vorab schriftlich anzumelden, damit besondere Sicherheits- und Kontrollmassnahmen unter Einbeziehung der vom Versender anzugebenden Risiken ergriffen werden können.
5. Der Auftraggeber muss hochwertige Güter (solche, die aufgrund ihres Wertes einer besonderen Behandlung bedürfen) in seinem Auftrag als solches bezeichnen.
III Haftung
1. Aybek Simple Delivery haftet seinem Auftraggeber für sorgfältige Ausführung des Auftrages.
2. Aybek Simple Delivery ist von jeder Haftung befreit, wenn ein Schaden durch Umstände entstanden ist, die weder durch die Aybek Simple Delivery noch ihre Unterbeauftragten vermieden und/oder deren Folgen nicht abgewendet werden konnten.
3. Die Haftung von Aybek Simple Delivery ist begrenzt:
• Für Verspätungsschäden auf die Höhe des Frachtbetrages
• Für Schäden aus weiteren Dienstleistungen (Zollabfertigungen usw.) auf den entstandenen Schaden.
Jede Sendung ist bei Aybek Simple Delivery im Rahmen einer Frachtführerhaftpflichtversicherung zu einer versicherten Höchstsumme von CHF 1‘000.- pro Transport versichert, sofern ein Verschulden von Aybek Simple Deliveryvorliegt. Um eine höhere Tagesversicherung (Waren-Transportversicherung / All-Risk-Versicherung) abzuschliessen, kann Aybek Simple Delivery ihren Kunden Lösungen anbieten. Die Versicherungskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung sämtlicher ausstehender Rechnungen und ist zusätzlich zur Bezahlung sämtlicher weiterer Auslagen verpflichtet, die Aybek Simple Delivery bei Inkasso fälliger Forderungen der Kurierfahrten entstanden sind. Die Rechnung ist bei Erhalt, spätestens jedoch innert der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Dabei ist der gesamte Rechnungsbetrag fristgerecht zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist mit dem beigelegten Einzahlungsschein zu begleichen.
2. Der Kunde erhält monatlich oder je nach Vereinbarung eine detaillierte Abrechnung über sämtliche durch die Aybek Simple Delivery vorgenommenen Kurierfahrten.
3. Offerten werden hinfällig, wenn sie 30 Tage nach Abgabe noch nicht angenommen worden sind.
4. Aybek Simple Delivery ist nicht verpflichtet, Frachten, Zölle, Abgaben usw. vorzulegen. Aybek Simple Delivery kann vom Auftraggeber Vorschüsse in der jeweiligen Währung verlangen. Tritt Aybek Simple Delivery in die Vorlage, so ist ihr Vorlagenprovision (2%) zu bezahlen sowie nachgewiesene Kursverluste zu ersetzen.
5. Wird Aybek Simple Delivery vom Auftraggeber angewiesen, Frachten, Zölle, Abgaben usw. beim Empfänger der Ware oder Dritten zu erheben, und kann oder will der Betreffende die Forderung von Aybek Simple Delivery nicht bezahlen, so haftet der Auftraggeber dafür.
6. Die an Aybek Simple Delivery übergebenen oder sonst wie zugekommenen Güter haften ihr als Pfand für den jeweiligen Saldo aus dem gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber. Nach ungenutztem Ablauf einer von Aybek Simple Delivery unter Verwertungsandrohung (Retentionsrecht) gesetzten Zahlungsfrist darf Aybek Simple Delivery die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens verwerten.
7. Zwingende gesetzliche Bestimmungen vorbehalten, verjähren sämtliche Ansprüche gegen Aybek Simple Delivery nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist läuft vom Zeitpunkt der Ablieferung des Transportgutes oder bei Untergang, Verlust oder Verspätung von dem Tage an, an dem die Ablieferung hätte geschehen sollen. Bei anderen Dienstleistungen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem die Dienstleistungen erbracht wurde oder hätten erbracht werden sollen.
V Gerichtstand und anwendbares Recht
Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Sitz der Aybek Simple Delivery als Gerichtsstand Zudem gelten ausschliesslich der ordentlichen Gerichte am Sitz der Aybek Simple Delivery.
Aybek Simple Delivery ist jedoch berechtigt, seine Forderung auch am Wohnsitz seines Schuldners gerichtlich geltend zu machen.
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen
Aybek Simple Delivery und deren Kunden gilt ausschliesslich schweizerischen Rechts.